Zuschuss für Elektrorollstuhl

Wie man einen Zuschuss für einen Elektrorollstuhl in der Schweiz erhält

In der Schweiz können Menschen mit Behinderungen finanzielle Unterstützung für den Erwerb eines Elektrorollstuhls durch verschiedene Sozialleistungen und Zuschüsse erhalten. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie vorgehen können:

1. Zuschuss für Assistenz (PA)

Ab dem 1. Januar 2012 haben Menschen mit Behinderungen in der Schweiz Anspruch auf einen Zuschuss für Assistenzleistungen. Dieser Zuschuss ist für Personen vorgesehen, die eine sogenannte „Hilflosenentschädigung“ erhalten und kontinuierliche Hilfe oder Betreuung im Alltag benötigen. Der Zuschuss ermöglicht es den Nutzern, selbst zu entscheiden, wer, wann und wie ihnen geholfen wird.

Vorgehensweise:

  1. Kontaktieren Sie die zuständige Sozialversicherung (AHV/IV): Informieren Sie sich über die Bedingungen und den Antrag für den Assistenz-Zuschuss.
  2. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein: In der Regel benötigen Sie ein ärztliches Attest über Ihren Gesundheitszustand und eine Einschätzung des benötigten Assistenzaufwands.
  3. Warten Sie auf die Entscheidung: Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Informationen über die Höhe des Zuschusses und die Bedingungen für dessen Nutzung.

2. Invalidenversicherung (IV)

Das schweizerische Invalidenversicherungssystem gewährt Leistungen an Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können. Diese Leistungen beinhalten auch Zuschüsse für Hilfsmittel wie Elektrorollstühle.

Vorgehensweise:

  1. Melden Sie sich bei der IV an: Registrieren Sie sich im Invalidenversicherungssystem und erkundigen Sie sich nach den verfügbaren Leistungen.
  2. Dokumentation: Bereiten Sie medizinische Berichte und weitere Dokumente vor, die Ihren Gesundheitszustand und den Bedarf an einem Hilfsmittel belegen.
  3. Stellen Sie den Antrag: Reichen Sie den Antrag auf Unterstützung für Hilfsmittel zusammen mit den erforderlichen Dokumenten ein.
  4. Erhalten Sie die Entscheidung: Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie Informationen über die Genehmigung und die Höhe des Zuschusses.

3. Zuschüsse von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Einige Stiftungen und gemeinnützige Organisationen in der Schweiz gewähren finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, um Hilfsmittel wie Elektrorollstühle zu finanzieren. Ein Beispiel dafür ist die Stiftung Cerebral, die barrierefreie Busreisen für Menschen mit schweren Behinderungen anbietet.

Vorgehensweise:

  1. Identifizieren Sie die passende Stiftung: Recherchieren Sie Stiftungen, die Zuschüsse für Hilfsmittel gewähren.
  2. Kontaktieren Sie die Stiftung: Erkundigen Sie sich nach den Bedingungen und Anforderungen für den Erhalt eines Zuschusses.
  3. Stellen Sie den Antrag: Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Dokumenten ein.
  4. Zuschuss in Anspruch nehmen: Nach Genehmigung des Antrags können Sie den Zuschuss für den Elektrorollstuhl verwenden.

4. Steuererleichterungen

In der Schweiz können Menschen mit Behinderungen Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, die indirekt zur Finanzierung von Hilfsmitteln wie Elektrorollstühlen beitragen können.

Vorgehensweise:

  1. Konsultieren Sie einen Steuerberater: Erkundigen Sie sich, welche Steuererleichterungen für Sie verfügbar sind.
  2. Dokumentation der Ausgaben: Achten Sie darauf, alle Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Behinderung zu dokumentieren.
  3. Einreichung der Steuererklärung: Geben Sie die entsprechenden Steuererleichterungen in Ihrer Steuererklärung an.

5. Zuschüsse für Menschen in Pflegeeinrichtungen

Wenn Sie in einer Pflegeeinrichtung leben, können Sie möglicherweise Anspruch auf Zuschüsse für Assistenz oder Hilfsmittel, einschließlich Elektrorollstühlen, durch die institutionelle Finanzierung haben. Einige Einrichtungen in der Schweiz bieten Zuschüsse für Mobilitätshilfen und andere medizinische Geräte an.

Vorgehensweise:

  1. Kontaktieren Sie die Pflegeeinrichtung: Erkundigen Sie sich, ob Ihre Einrichtung Zuschüsse für Hilfsmittel anbietet.
  2. Reichen Sie ärztliche Dokumentation ein: Sie müssen ein ärztliches Attest und Informationen über den Bedarf an einem Rollstuhl einreichen.
  3. Stellen Sie den Antrag über die Einrichtung: Der Antrag wird in der Regel über Ihre Pflegeeinrichtung eingereicht.
  4. Erhalten Sie die Entscheidung und nutzen Sie den Zuschuss: Nach der Genehmigung können Sie den Zuschuss für den Elektrorollstuhl verwenden.

Weitere Informationen: Wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegeeinrichtung oder Pflegeorganisation.

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